„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“ (Franz Kafka) –
dabei begleite ich Ihr Kind und Sie gern.

Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf, damit wir ein Erstgespräch vereinbaren können.

Eine Überweisung vom Kinder- oder Hausarzt ist nicht notwendig. Sind Sie bzw. Ihr Kind/Jugendliche*r nicht gesetzlich krankenversichert, informieren Sie sich bitte zur Kostenübernahme.

Ein erstes Gespräch zum Kennenlernen sowie zur Klärung des Behandlungswunsches und -bedarfs findet ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt. Bitte bringen Sie zu diesem Termin etwaige Vorbefunde, Arztbriefe, Zeugnisse u. ä. mit.

(5 Stunden, zzgl. testdiagnostischen Sitzungen)

  • Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß §11 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Durchführung von Psychotherapie dient der Abklärung, ob eine psychische Erkrankung i. e. S. vorliegt. Dazu finden in der Regel sowohl Einzel- als auch gemeinsame Termine mit wichtigen Bezugspersonen statt, ergänzt durch diagnostische Sitzungen und Verhaltensbeobachtungen. So können der individuelle Behandlungsbedarf festgestellt und etwaige weitere Hilfemöglichkeiten erörtert werden.
  • Die Sprechstunde ist zum Einen für eine verantwortungsvolle gründliche Behandlungsplanung unerlässlich. Ebenso wichtig ist es für Patienten zur prüfen, ob „die Chemie“ stimmt, das heisst, ob sich der/die Patient*in verstanden und aufgehoben, „in guten Händen“ fühlt, und sich auf eine längerfristige Zusammenarbeit einlassen möchte. Zudem überprüfe ich, ob die beabsichtigte Psychotherapie (ich arbeite im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie) für das vorliegende Störungsbild geeignet und die therapeutische Beziehung tragfähig genug ist.
  • Wenn keine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, eine zeitlich begrenzte niederschwellige Begleitung jedoch gewünscht ist, biete ich auch gerne nach Vereinbarung Beratungsgespräche an. Diese werden jedoch in aller Regel nicht von den Krankenversicherungen finanziert.
  • Den Sprechstunden schließen sich sog. Probatorische Sitzungen an, in denen neben einer weiterführenden differentialdiagnostischen Abklärung (Abgrenzung der Symptomatik ggü. anderen möglichen Erkrankungen) eine genehmigungspflichtige Psychotherapie eingeleitet werden kann.
  • Treffen wir gemeinsam die Entscheidung für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis, besprechen wir das individuelle Antragsverfahren, für das zusätzlich ein ärztlicher Bericht (Konsiliarbericht) benötigt wird.“
  • Nach Bewilligung der Behandlung durch Ihre Versicherung (entfällt bei Selbstzahlern) finden Therapiesitzungen in der Regel einmal wöchentlich zu einem gemeinsam festgelegten Termin statt. Abweichungen davon sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
  • Eine Kurzzeittherapie umfasst maximal 24 Einzel-/Gruppensitzungen sowie bis zu 6 Bezugspersonengespräche. Erfahrungsgemäß erstrecken sich diese auf einen Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr (abhängig von Ferienzeiten, Urlaub, Krankheit usw.). Sollte dieser Behandlungsumfang nicht ausreichen und eine Fortführung der Behandlung sinnvoll sein, kann eine Kurzzeit- in eine Langzeittherapie umgewandelt werden und sich dann auf insgesamt bis zu 60 bzw. 80 Einzel-/Gruppensitzungen und bis zu 20 Bezugspersonengespräche erstrecken.

1. Anmeldung

Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf, damit wir ein Erstgespräch vereinbaren können.

Eine Überweisung vom Kinder- oder Hausarzt ist nicht notwendig. Sind Sie bzw. Ihr Kind/Jugendliche*r nicht gesetzlich krankenversichert, informieren Sie sich bitte zur Kostenübernahme.

2. Erstgespräch

Ein erstes Gespräch zum Kennenlernen sowie zur Klärung des Behandlungswunsches und -bedarfs findet ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt. Bitte bringen Sie zu diesem Termin etwaige Vorbefunde, Arztbriefe, Zeugnisse u. ä. mit.

3. Psychotherapeutische Sprechstunde/Probatorik

(5 Stunden, zzgl. testdiagnostischen Sitzungen)

  • Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß §11 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Durchführung von Psychotherapie dient der Abklärung, ob eine psychische Erkrankung i. e. S. vorliegt. Dazu finden in der Regel sowohl Einzel- als auch gemeinsame Termine mit wichtigen Bezugspersonen statt, ergänzt durch diagnostische Sitzungen und Verhaltensbeobachtungen. So können der individuelle Behandlungsbedarf festgestellt und etwaige weitere Hilfemöglichkeiten erörtert werden.
  • Die Sprechstunde ist zum Einen für eine verantwortungsvolle gründliche Behandlungsplanung unerlässlich. Ebenso wichtig ist es für Patienten zur prüfen, ob „die Chemie“ stimmt, das heisst, ob sich der/die Patient*in verstanden und aufgehoben, „in guten Händen“ fühlt, und sich auf eine längerfristige Zusammenarbeit einlassen möchte. Zudem überprüfe ich, ob die beabsichtigte Psychotherapie (ich arbeite im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie) für das vorliegende Störungsbild geeignet und die therapeutische Beziehung tragfähig genug ist.
  • Wenn keine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, eine zeitlich begrenzte niederschwellige Begleitung jedoch gewünscht ist, biete ich auch gerne nach Vereinbarung Beratungsgespräche an. Diese werden jedoch in aller Regel nicht von den Krankenversicherungen finanziert.
  • Den Sprechstunden schließen sich sog. Probatorische Sitzungen an, in denen neben einer weiterführenden differentialdiagnostischen Abklärung (Abgrenzung der Symptomatik ggü. anderen möglichen Erkrankungen) eine genehmigungspflichtige Psychotherapie eingeleitet werden kann.
  • Treffen wir gemeinsam die Entscheidung für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis, besprechen wir das individuelle Antragsverfahren, für das zusätzlich ein ärztlicher Bericht (Konsiliarbericht) benötigt wird.“

4. Behandlungsphase

  • Nach Bewilligung der Behandlung durch Ihre Versicherung (entfällt bei Selbstzahlern) finden Therapiesitzungen in der Regel einmal wöchentlich zu einem gemeinsam festgelegten Termin statt. Abweichungen davon sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
  • Eine Kurzzeittherapie umfasst maximal 24 Einzel-/Gruppensitzungen sowie bis zu 6 Bezugspersonengespräche. Erfahrungsgemäß erstrecken sich diese auf einen Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr (abhängig von Ferienzeiten, Urlaub, Krankheit usw.). Sollte dieser Behandlungsumfang nicht ausreichen und eine Fortführung der Behandlung sinnvoll sein, kann eine Kurzzeit- in eine Langzeittherapie umgewandelt werden und sich dann auf insgesamt bis zu 60 bzw. 80 Einzel-/Gruppensitzungen und bis zu 20 Bezugspersonengespräche erstrecken.