Hier informiere ich Sie zu Themen wie freien Therapieplätzen, spezifischen therapeutischen Angeboten, Urlaubsmeldungen, aktuellen fachlichen Infos, News von den Krankenkassen usw. .
11.03.2026
Psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden ab 01.04.2026 um 4,5 % gekürzt.
Die Gesamtausgaben für Psychotherapie haben einen Anteil von ca. 1,5 % an den jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der aktuelle Beschluss vom Bewertungsausschuss (bestehend aus Spitzenverband der Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung) sorgt bei ausgerechnet der Facharztgruppe mit dem -mit Abstand- geringsten Anteil an Gesundheitsausgaben zu einer eklatanten Kürzung.
Unterm Strich sorgt dies für eine „Entlastung“ der jährlichen Ausgaben seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen von ca. 0,1 – 0,2 %.
Daher möchte ich Sie auf eine Petition aufmerksam machen, die sich dieser Problematik annimmt:
https://www.change.org/p/monatelange-wartezeiten-und-jetzt-werden-psychotherapeutische-leistungen-gekürzt?sign_confirm_error=failed_token
„Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?
Das Problem
Die Bundesregierung betont immer wieder, dass in Deutschland zu viele Menschen krankheitsbedingt fehlen und dass die Arbeitsfähigkeit der Bevölkerung gestärkt werden müsse.
Psychische Erkrankungen gehören bereits heute zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung.
Gerade deshalb ist eine starke ambulante psychotherapeutische Versorgung entscheidend für die Stabilität unseres Gesundheitssystems und unserer Gesellschaft.
Umso unverständlicher ist die Entscheidung des Bewertungsausschusses, die Vergütung der ambulanten psychotherapeutischen Gesprächsleistungen zum 1. April 2026 um 4,5 % zu senken.
Diese Entscheidung sendet ein widersprüchliches Signal:
Während politisch gefordert wird, Krankheitszeiten zu reduzieren und die Erwerbsfähigkeit zu stärken, wird gleichzeitig genau die Versorgung geschwächt, die Menschen dabei hilft, psychische Krisen zu bewältigen, gesund zu werden und wieder am Arbeitsleben teilzunehmen.
Schon heute warten viele Patientinnen und Patienten mehrere Monate auf einen Therapieplatz. Psychotherapeutische Praxen arbeiten in vielen Regionen seit Jahren an der Grenze ihrer Kapazitäten.
Eine Abwertung der zentralen Behandlungsleistung der ambulanten Psychotherapie verschärft diese Situation weiter und gefährdet langfristig die Versorgung psychisch erkrankter Menschen.
Psychotherapie verhindert Chronifizierung, reduziert Arbeitsunfähigkeit und entlastet langfristig das Gesundheitssystem. Eine Gesundheitspolitik, die psychische Erkrankungen ernst nimmt, darf diese Versorgung nicht schwächen.
Wir fordern daher:
- die Rücknahme der Abwertung der psychotherapeutischen Gesprächsleistungen im EBM
- eine politische Strategie zur nachhaltigen Stärkung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
- eine Vergütungsstruktur, die der gesellschaftlichen Bedeutung psychischer Gesundheit gerecht wird
Wer fordert, dass Menschen länger gesund arbeiten sollen, darf die Behandlung psychischer Erkrankungen nicht schwächen.
Psychische Gesundheit ist keine Sparmaßnahme – sie ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Stabilität, Teilhabe, Wohlbefinden und Arbeitsfähigkeit.“
Ergänzend die Mitteilung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung vom 11.03.2026 an Ihre Mitglieder:
„GKV-SV streicht Mittel für die psychotherapeutische VersorgungLiebe Kolleginnen und Kollegen,heute hat der Bewertungsausschuss auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) die Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5 Prozent abgewertet zum 01.04.26. Gleichzeitig werden die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben.Aus unserer Sicht setzt diese Entscheidung ein fatales Signal. Schon heute ist die Versorgungssituation für viele psychisch erkrankte Menschen angespannt, gleichzeitig steigt der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung weiter an. In dieser Situation die Vergütung ambulanter Psychotherapie abzusenken, ist aus unserer Sicht fachlich nicht nachvollziehbar und gesundheitspolitisch ein klarer Rückschritt.Viele von Ihnen arbeiten seit Jahren unter wachsendem Druck in der Versorgung. Uns ist bewusst, dass diese Nachricht auch bei Ihnen auf Ärger und Unverständnis stoßen wird.Die psychotherapeutischen Gesprächsleistungen werden jährlich geprüft von den Vertragspartnern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-SV. Die KBV hat sich in den Verhandlungen mit Nachdruck und sehr klar gegen diese Abwertung gestellt. Im erweiterten Bewertungsausschuss konnten sich jedoch die Krankenkassen mit ihrer Position durchsetzen.Im Vergleich zur haus- und fachärztlichen Kolleg*innen erwirtschaften Psychotherapeut*innen schon jetzt nur den halben Ertrag pro Stunde bzw. pro Praxis – und das bei gleichem Arbeitseinsatz und nach Abzug der jeweiligen Praxiskosten. Viele von Ihnen haben uns in den vergangenen Monaten geschildert, wie stark der Druck in den Praxen bereits ist. Diese Rückmeldungen fließen unmittelbar in unsere politische Arbeit und unsere Argumentation gegenüber Krankenkassen und Politik ein.Wir halten diese Entscheidung für falsch. Deshalb werden wir sie nicht hinnehmen. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung prüft derzeit die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Beschluss und wird das Thema weiterhin politisch adressieren. Auch werden wir uns an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wenden als zuständige Rechtsaufsicht, um diesen Beschluss zu beanstanden.Gerade in einer solchen Situation ist uns wichtig zu betonen: Wir stehen an Ihrer Seite und setzen uns weiterhin mit Nachdruck für die Interessen derjenigen ein, die täglich die Versorgung in den Praxen tragen.Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Unser Ziel ist es, den berechtigten Ärger über diese Entscheidung gemeinsam konstruktiv aufzugreifen und daraus weitere Schritte für unseren Berufsstand zu entwickeln, über die wir Sie auf dem Laufenden halten.“
10/2025 Gruppenpsychotherapie:
In den bestehenden Therapiegruppen gibt es freie Plätze, sprechen Sie mich gern darauf an.
06/2024 Diabetes mellitus und psychische Gesundheit:
Diabetes mellitus stellt als chronische Erkrankung eine dauerhafte Belastung nicht nur für körperliche Prozesse sondern auch für die persönlichen Anpassungsfähigkeiten dar und steht mit diesen in einer wechselseitigen Interaktion. Entsprechend ist die psychische Gesundheit ein wesentlicher Faktor sowohl für das alltägliche Selbstmanagement, die Krankheitsakzeptanz und -integration, die Stoffwechseleinstellung und damit für den Krankheitsverlauf und die Lebensqualität der Betroffenen.
Sowohl im Kindes- und Jugendalter als auch für erwachsene PatientInnen und Ihre Angehörigen ist daher eine spezialisierte psychotherapeutische (Mit-) Behandlung bei diabetesspezifischen Belastungsmomenten (z. B. Unterzuckerungsangst, Kontrollzwängen, depressiven Episoden, familiären/ partnerschaftlichen Konflikten, u. a.) angezeigt. Sprechen Sie mich gern dazu an.
04/2024 Psychologische Psychotherapie:
Ab September gibt es vereinzelt freie Kapazitäten für Einzel- und Gruppentherapie für Erwachsene. Diese können zunächst nur im Rahmen einer Privatbehandlung oder für gesetzlich Versicherte im sogenannten Kostenerstattungsverfahren angeboten werden, bitte informieren Sie sich dazu vorab bei Ihrer Krankenversicherung.